Wird ein Kleingarten durch seinem Pächter gekündigt und muss dadurch neu vergeben werden, muss der Kleingarten durch unsere Wertermittler bewertet werden und zwar nach den Bewertungsrichtlinien des Landesverbandes bayerischer Kleingärtner e.V für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen nach §11 Abs 1des Bundeskleingartengesetze (BKleinG)
Gegenstand der Bewertung sind
- Kleingärtnerische Kulturen und Anpflanzungen
- Gartenlauben
- bauliche Nebenanlagen wie zb Gartentore, Wasserleitungen, Kompostbehälter
Unzulässige Bäulichkeiten und Anpflanzungen werden nicht gewertet und müssen entfernt werden.
Ergebnis des Wertegutachtens
Die Ergebnisse aus den Gegenständen der Bewertung und dem Ergebnisbetrag werden in einem Wertegutachten festgehalten und der Ablösebetrag muss vom neuen Pächter an den alten Pächter beglichen werden. Diese Ablösesummen können variieren zwischen 2000 Euro und 12 000 Euro, je nach dem in welchem Zustand sich die Parzelle befindet, wie alt sie ist und wie hoch der aktuelle Baukostenindex ist. Zu guter Letzt fällt noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr von derzeit 30 Euro.
Habt ihr diese kleinen Stufen alle gemeistert, dann seid ihr nun hoffentlich glückliche Besitzer eures kleines Stückchen Paradies in Mitten der Stadt und eurem gärtnerischen Glück steht nicht s mehr im Wege. Vielleicht besucht ihr unseren Fachberaterkurs, in dem ihr viele nützliche Dinge lernt die erfolgreichen Kleingärtner ausmachen. Er lohnt sich auf alle Fälle.